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Costa-Info.de (Wochenpost) 28 6 2013
Zehn Jahre nach seiner Verabschiedung ist der
Flächennutzungsplan der Stadt Benissa vom obersten spanischen
Bundesgericht (TS) annulliert worden. Die Begründung: Der "Plan de
Ordenación Urbana" (PGOU) wurde trotz verschiedener "substantieller
Modifikationen" nicht noch einmal öffentlich ausgelegt, damit die Bürger
noch einmal Bedenken oder Einsprüche zu den vorgenommenen Veränderungen
hätten einbringen können, wie es das Bundesgesetz -im Gegensatz zum
valencianischen Landesgesetz- vorsieht. Gegen den PGOU hatte die
Bürgervereinigung "Asociación Valenciana de Defensa de los Derechos
Humanos Medioambientales y en contra de los Abusos Urbanísticos" geklagt.
Mit dem Urteil wird ein Urteil des Oberlandesgerichtes von Valencia aus dem Jahr 2009 aufgehoben, das dieses Versäumnis nicht als so gravierend einstufte, dass deshalb der PGOU annulliert werden müsste. Nach dem Urteil des Tribunal Supremo muss nun der zehn Jahre alte Plan noch einmal die zweite Fase einer öffentlichen Begutachtung und der Formulierung möglicher Einsprüche über sich ergehen lassen, bevor er, mit zehnjähriger Verspätung, dann noch einmal "endgültig" verabschiedet werden kann. Benissas Bürgermeister Juan Bautista Roselló (PP) wurde nach eigenem Bekunden von dem Urteil völlig auf dem falschen Fuss erwischt. Die Gemeinde habe von dem Prozess keinerlei Benachrichtigung erhalten, so Roselló: "Wie konnte dieser Prozess stattfinden, ohne dass die Gemeinde Benissa benachrichtigt wurde?" Weder das Oberlandesgericht noch das Land Valencia, das formell die Genehmigung des PGOU durchgeführt hatte, habe die Gemeinde von dem Verfahren informiert. Die Stadt will prüfen, wie sie nun juristisch korrekt vorzugehen habe.
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