Costa-Info.de (Wochenpost) 28 6 2013

Zehn Jahre nach seiner Verabschiedung ist der Flächennutzungsplan der Stadt Benissa vom obersten spanischen Bundesgericht (TS) annulliert worden. Die Begründung: Der "Plan de Ordenación Urbana" (PGOU) wurde trotz verschiedener "substantieller Modifikationen" nicht noch einmal öffentlich ausgelegt, damit die Bürger noch einmal Bedenken oder Einsprüche zu den vorgenommenen Veränderungen hätten einbringen können, wie es das Bundesgesetz -im Gegensatz zum valencianischen Landesgesetz- vorsieht. Gegen den PGOU hatte die Bürgervereinigung "Asociación Valenciana de Defensa de los Derechos Humanos Medioambientales y en contra de los Abusos Urbanísticos" geklagt.
Mit dem Urteil wird ein Urteil des Oberlandesgerichtes von Valencia aus dem Jahr 2009 aufgehoben, das dieses Versäumnis nicht als so gravierend einstufte, dass deshalb der PGOU annulliert werden müsste. Nach dem Urteil des Tribunal Supremo muss nun der zehn Jahre alte Plan noch einmal die zweite Fase einer öffentlichen Begutachtung und der Formulierung möglicher Einsprüche über sich ergehen lassen, bevor er, mit zehnjähriger Verspätung, dann noch einmal "endgültig" verabschiedet werden kann.
Benissas Bürgermeister Juan Bautista Roselló (PP) wurde nach eigenem Bekunden von dem Urteil völlig auf dem falschen Fuss erwischt. Die Gemeinde habe von dem Prozess keinerlei Benachrichtigung erhalten, so Roselló: "Wie konnte dieser Prozess stattfinden, ohne dass die Gemeinde Benissa benachrichtigt wurde?" Weder das Oberlandesgericht noch das Land Valencia, das formell die Genehmigung des PGOU durchgeführt hatte, habe die Gemeinde von dem Verfahren informiert. Die Stadt will prüfen, wie sie nun juristisch korrekt vorzugehen habe.
 

 


Disclaimer: The information provided on abusos-no.org is not intended to be legal advice,
but merely conveys general information related to issues commonly encountered.